In der Planungs- und Ausführungsphase einer Immobilie werden tausende von Informationen generiert. Bei der Bewirtschaftung der existierenden Unterlagen tun sich Bauherren, Bewirtschafter und Nutzer noch schwer mit deren Nutzung. Eine Lagebeurteilung.
Der Architekt und die in der Regel durch ihn koordinierten Fachplaner sind grundsätzlich zur vollständigen Dokumentation einer Baute verpflichtet. Diese Leistung ist in den jeweiligen Honorarordnungen beschrieben. In der Regel bestehen Dokumentationen aus den revidierten Ausführungsplänen und Schematas, einer Liste der am Bau beteiligten Firmen, den Werkverträgen, Rechnungen, Garantiescheinen und der Bauabrechnung. Dazu kommen häufig Betriebsanleitungen der verbauten Anlagen und Geräte, seltener auch Wartungsempfehlungen.
Meistens passiert dies aus der Eigeninitiantive des Gesamtleiters, meistens dem Architekten, und wird nicht durch den Bauherrn definiert. Eine Ausnahme bilden meist nur institutionelle Bauherren. Die Integration der zukünftigen Bewirtschaftungs- und Unterhaltsorganisation in ein Projektteam fehlt heute in der Regel noch oder geschieht erst sehr spät im Planungs- und Realisierungsprozess. Betriebsrelevante Informationen liegen deshalb heute selten vor oder sind irgendwo in dicken Ordnern abgelegt wo sie in dunklen Archiven wortwörtlich ein Schattendasein fristen. Weiterlesen